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Was der Budgetbeschluss der Bundesregierung für die Universitäten bedeutet

Erste absehbare Folgen der Einschnitte: Personalabbau, neues Center of Physics bleibt ohne Geräte, weniger Nutztierärzte, weniger EU-Förderungen, erste Absagen aus dem Ausland

OTS 19.10.2026

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Universitäten in der Leistungsvereinbarungsperiode 2028-30 16 Milliarden zur Verfügung zu stellen. Diese Zahl ist aus Sicht der Universitätenkonferenz wie folgt zu lesen:

Die Sparbeiträge, die die Universitäten in der laufenden LV-Periode zur Konsolidierung des Bundeshaushalts bzw. zur Finanzierung des FTI-Pakts beigetragen haben, wurden ihnen nun strukturell abgezogen. Versprochen, auch öffentlich, war, dass diese Beiträge die Ausgangsbasis für die LV 28-30 nicht schmälern würden. Der Presseunterlage, die am vergangenen Samstag von der Regierung verteilt wurde, ist das Gegenteil zu entnehmen.

Die Finanzierung der IT:U (200 Millionen) und der Ärzt:innengehälter (270 Millionen) sind bei Abschluss der laufenden LV zu dem ursprünglich für die Universitäten vorgesehenen Budget extra hinzugekommen. Nunmehr sollen diese Ausgaben aus dem Universitätsbudget von 16 Milliarden Euro bezahlt werden.

Dieser Umstand läuft auf eine nominelle Kürzung des Universitätsbudgets in den Jahren 2028-2030 hinaus.

Zehn bis fünfzehn Prozent Kürzungsnotwendigkeit

Hinzu kommt, dass keinerlei Wertausgleich vorgesehen ist. Die Inflation beträgt auf Basis aktueller WIFO-Prognosen etwa zehn Prozent in den drei Jahren. Die Universitäten gehen also von einer Untergrenze von zehn Prozent Sparbedarf, im schlimmsten Fall von bis zu 15 Prozent Kürzungsnotwendigkeiten aus.